Jetzt Ihren Bußgeldbescheid anfechten!
Tragen Sie hier die Infos zu Ihrem Bescheid so wie Ihre Kontaktanageben ein.
Für die Bearbeitung Ihres Einspruchs und die Prüfung Ihres Bußgeldbescheids wird die vollständige Anschrift des Beschuldigten benötigt. Für den Versandnachweis brauchen wir außerdem Ihre E-Mail-Adresse. Das Aktenzeichen und die Austellende Behörde finden Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid und sonstigen dazugehörigen Schreiben.
Ihre Vorteile im Überblick
33% Erfolgschance
Das bedeutet: Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens – und damit auf den Wegfall des Bußgelds oder eine deutliche Reduzierung – stehen oft ausgesprochen gut. In der Regel erhalten Sie die Rückmeldung der Behörde bereits nach 3–4 Wochen.
Sofortiger Einspruch
Bei uns erhalten Sie den Vorteil des sofortigen Versands Ihres Einspruchs. Sobald Sie Ihre Daten übermittelt haben, wird Ihr Einspruch umgehend an die für Sie relevante Bußgeldbehörde gesendet.
Maximaler Datenschutz
Bei uns steht Ihre Privatsphäre an oberster Stelle. Wir garantieren maximalen Datenschutz und behandeln Ihre persönlichen Daten mit höchster Vertraulichkeit.
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Sie übermitteln uns Ihre Daten zum Bußgeldbescheid
Um den Einspruch zu starten, geben Sie uns zunächst Ihre relevanten Daten bekannt. Dazu gehören die Informationen zu dem Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, sowie Ihre persönlichen Kontaktdaten. Sobald wir Ihre Daten erhalten haben, kümmern wir uns umgehend um die weiteren Schritte, um Ihren Bescheid so schnell wie möglich anzufechten. Anschließend begleichen Sie bitte die Rechnung für unseren Service.
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Wir fechten den Bußgeldbescheid in Ihrem Auftrag an
Nach Erhalt Ihrer vollständigen Daten werden wir umgehend ein professionelles Einspruchsschreiben für Sie erstellen. Im Anschluss senden wir das Schreiben direkt an die betreffende Behörde. Selbstverständlich stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Formalitäten korrekt eingehalten werden, sodass Ihr Bußgeldbescheid ordnungsgemäß und detailliert auf Richtigkeit von der entsprechenden Behörde geprüft wird.
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Sie erhalten eine Antwort der Behörden
(Bis zu 33% Erfolgschance)
Ca. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe sind nicht ausreichend belegt.
Bei diesen Verkehrsordnungswidrigkeiten bestehen sehr gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens, was widerum zur Auflösung des Bußgeldbescheids führt oder zu einer Strafmilderung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3-4 Wochen eine Antwort der Behörde.